Carbon Credits in der EU 2026: Was steht fest, was kommt, und wo liegen die Fallstricke

Dirk Roethig VERDANTIS Impact Capital / ALVEON Partners AG April 2026

Abstract

Die EU baut seit 2024 ein umfassendes Regulierungsgeruest fuer Carbon Credits auf, das den freiwilligen Kohlenstoffmarkt grundlegend veraendert. Mit dem Carbon Removal Certification Framework (CRCF), der Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS), dem Verbot von 'klimaneutral'-Claims ab September 2026 und den CSRD-Offenlegungspflichten entsteht ein Regulierungsdickicht, das Investoren, Projektentwickler und Unternehmen gleichermassen betrifft. Dieser Beitrag ordnet ein, was bereits in Kraft ist, welche Regeln 2026 und 2027 kommen, und wo die kritischen Fallstricke fuer Marktteilnehmer liegen.

1. Einleitung — Zeitenwende im europaeischen Kohlenstoffmarkt

Der europaeische Kohlenstoffmarkt durchlaeuft 2026 die tiefgreifendste Transformation seit Einfuehrung des EU-Emissionshandelssystems 2005. Drei parallele Regulierungsstroeme konvergieren: das EU-ETS wird verschaerft und auf neue Sektoren ausgeweitet, der freiwillige Markt bekommt mit dem CRCF erstmals ein staatliches Qualitaetssiegel, und die ECGT-Richtlinie verbietet ab September 2026 offsetting-basierte Klimaneutralitaets-Claims fuer Produkte. Gleichzeitig muessen boersennotierte Unternehmen unter CSRD/ESRS erstmals granular offenlegen, welche Carbon Credits sie kaufen — und ob diese zur Emissionsreduktion oder zum Greenwashing dienen.

Fuer Investoren in Nature-Based Solutions, Agroforst-Projekte und technische CO2-Entnahme aendern sich die Spielregeln fundamental. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Ueberblick.

2. Was steht fest — geltendes Recht und beschlossene Regeln

2.1 Carbon Removal Certification Framework (CRCF)

Die Verordnung (EU) 2024/3012 gilt seit dem 26. Dezember 2024. Sie schafft den weltweit ersten staatlichen Zertifizierungsstandard fuer Kohlenstoffentnahme und deckt drei Kategorien ab:

Im November 2025 trat die Durchfuehrungsverordnung (EU) 2025/2358 in Kraft, die technische Regeln fuer Zertifizierungsschemata, Zertifizierungsstellen und Audits festlegt. Die ersten CRCF-zertifizierten Einheiten werden voraussichtlich im Laufe 2026 ausgegeben.

2.2 EU-ETS Reform — Verschaerfung und Erweiterung

Das reformierte EU-ETS (Phase 4, 'Fit for 55') ist seit 2024 in Kraft mit folgenden Aenderungen:

Entscheidend: Freiwillige Carbon Credits koennen NICHT zur Erfuellung von EU-ETS-Verpflichtungen verwendet werden. Diese harte regulatorische Grenze bleibt bestehen.

2.3 ECGT — Verbot von 'klimaneutral'-Claims ab September 2026

Die Richtlinie zur Staerkung der Verbraucher fuer den oekologischen Wandel (ECGT, Richtlinie 2024/825) muss bis zum 27. Maerz 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und gilt ab dem 27. September 2026. Kernpunkte:

Das Signal an den Markt ist unmissverstaendlich: Die Aera des Offsetting als Marketing-Instrument ist vorbei. Unternehmen muessen ihre Kommunikation grundlegend ueberarbeiten.

2.4 CSRD/ESRS — Offenlegungspflichten fuer Carbon Credits

Unter dem European Sustainability Reporting Standard E1 (Klimawandel) muessen berichtspflichtige Unternehmen Carbon Credits separat von operativen Emissionsreduktionen offenlegen. Pflichtangaben:

Dies schafft erstmals Transparenz darueber, welche Unternehmen echte Reduktionen erzielen und welche sich 'freikaufen'. Fuer Fondsmanager unter SFDR (Artikel 8/9) erhoehen sich die Due-Diligence-Anforderungen an zugrundeliegende Investments erheblich.

3. Was noch kommt — Regelungen in der Pipeline 2026-2027

3.1 CRCF-Methodiken fuer Carbon Farming (H2 2026)

Die Kommission arbeitet an delegierten Verordnungen fuer Zertifizierungsmethodiken in den Bereichen Landwirtschaft, Agroforst, Moorwiedervernaessung und Aufforstung. Diese sind fuer die zweite Jahreshaelfte 2026 angekuendigt und werden den Markt fuer naturbasierte Loesungen erheblich beeinflussen. Erstmals wird es einen EU-weit einheitlichen Standard geben, der mit den bisherigen privatwirtschaftlichen Standards (Verra VCS, Gold Standard) konkurriert — oder diese ergaenzt.

3.2 Integration von Negativemissionen in das EU-ETS (Bericht bis Juli 2026)

Bis zum 31. Juli 2026 muss die Kommission dem Parlament einen Bericht vorlegen, ob und wie Negativemissions-Technologien (NETs) wie DACCS in das EU-ETS integriert werden koennen. Sollte dies geschehen, wuerde eine Bruecke zwischen dem Compliance-Markt (ETS) und dem freiwilligen Markt (CRCF-zertifizierte Entnahmen) geschlagen — mit erheblichen Preisimplikationen: EU-ETS-Zertifikate handeln derzeit bei 60-70 EUR/t, waehrend freiwillige Credits oft unter 20 EUR/t liegen.

3.3 Green Claims Directive (pausiert, aber nicht vom Tisch)

Der Vorschlag fuer eine separate Green-Claims-Richtlinie wurde von der Kommission 2025 zurueckgezogen, gilt aber als politisch nicht tot. Die ECGT deckt bereits einen Grossteil der beabsichtigten Regelungen ab. Nationale Gesetzgeber (insbesondere Frankreich, Niederlande, Deutschland) treiben eigene Anti-Greenwashing-Regelungen voran, die teilweise ueber die ECGT hinausgehen.

3.4 ETS 2 — Gebaeude und Verkehr (Start 2027)

Das zweite Emissionshandelssystem fuer Gebaeude und Strassenverkehr startet am 1. Januar 2027. Dies wird den CO2-Preis fuer Endverbraucher sichtbar machen und koennte die Nachfrage nach freiwilligen Kompensationen paradoxerweise sowohl steigern (Unternehmen wollen 'ueber' die Compliance hinaus handeln) als auch senken (steigende Kosten reduzieren das Budget fuer Freiwilliges).

4. Wo die Fallstricke liegen — Tricky Stellen fuer Marktteilnehmer

4.1 Die CRCF-Permanenz-Falle

Der CRCF unterscheidet strikt zwischen permanenter Entnahme (>1.000 Jahre geologische Speicherung bei DACCS/BioCCS) und temporaerem Carbon Farming (Bodenkohlenstoff, der jederzeit wieder freigesetzt werden kann). Fuer Agroforst-Investoren ist das ein Problem: Ein Paulownia-Bestand, der jaehrlich 22 Tonnen CO2/ha sequestriert, wird unter CRCF als temporaer klassifiziert — mit entsprechend niedrigerer Wertigkeit und kuerzeren Anrechnungszeitraeumen. Die genauen Puffer- und Rueckstellungsmechanismen fuer Non-Permanence sind noch nicht finalisiert.

4.2 Das Doppelzaehlungsproblem

Unter dem Pariser Abkommen (Artikel 6) duerfen Carbon Credits nicht gleichzeitig vom Erzeugerland (corresponding adjustment) und vom Kaeuferland angerechnet werden. Die EU hat hier eine klare Position: CRCF-Credits werden auf den NDC des EU-Mitgliedstaats angerechnet, in dem die Entnahme stattfindet. Fuer Unternehmen, die international taetig sind und Credits aus Nicht-EU-Projekten kaufen, stellt sich die Frage der Corresponding Adjustments — die in vielen Laendern (insbesondere Global South) noch nicht operationalisiert sind.

4.3 Die CSRD-Transparenz-Zwickmuehle

Unter ESRS E1 muessen Unternehmen Carbon Credits separat ausweisen. Dies schafft ein Dilemma: Wer Credits kauft und offenlegt, macht sich angreifbar fuer den Vorwurf des Greenwashing. Wer keine Credits kauft, riskiert den Vorwurf der Untaetigkeit. Die Loesung liegt in der Kommunikationsstrategie: Credits muessen als 'Beitrag zum Klimaschutz jenseits der eigenen Wertschoepfungskette' positioniert werden (Contribution Claims statt Neutralitaets-Claims) — eine Unterscheidung, die viele Unternehmen noch nicht verinnerlicht haben.

4.4 Die Methodenlücke bei Carbon Farming

Waehrend die CRCF-Methodiken fuer permanente Entnahme (DACCS, BioCCS, Biochar) seit Februar 2026 vorliegen, fehlen die Methodiken fuer Carbon Farming noch. Projekte, die jetzt in Agroforst, Bodenkohlenstoff oder Moorwiedervernaessung investieren, operieren in einem regulatorischen Vakuum: Die CRCF-Methodik wird kommen, aber die genauen MRV-Anforderungen (Measurement, Reporting, Verification), Baseline-Definitionen und Additivitaetskriterien sind unbekannt. Wer heute Projekte strukturiert, muss mit dem Risiko leben, dass die spaetere Methodik andere Anforderungen stellt als angenommen.

4.5 Die Preis-Konvergenz-Hypothese

Sollte der Kommissionsbericht bis Juli 2026 eine Integration von NETs in das EU-ETS empfehlen, koennte eine Preis-Konvergenz zwischen ETS-Zertifikaten (~65 EUR/t) und freiwilligen Entnahme-Credits (derzeit 15-30 EUR/t fuer hochwertige Projekte, >200 EUR/t fuer DACCS) einsetzen. Dies wuerde den Markt fuer permanente Entnahmen massiv aufwerten — aber gleichzeitig guenstige, qualitativ fragwuerdige Credits aus dem Markt draengen. Fuer Investoren ist das Timing kritisch: Wer jetzt in DACCS/BioCCS-Kapazitaeten investiert, wettet auf diese Preis-Konvergenz.

4.6 Nationale Alleingaenge — Fragmentierungsrisiko

Frankreich hat mit dem Loi Climat (Art. L229-68 Code de l'environnement) bereits eigene Kompensationsregeln erlassen. Die Niederlande prufen ein nationales Register fuer freiwillige Credits. Deutschland diskutiert im Rahmen der nationalen Klimaschutzgesetzgebung eigene MRV-Standards. Diese nationalen Alleingaenge koennten den Binnenmarkt fragmentieren und zu Arbitrage-Moeglichkeiten fuehren — oder zu regulatorischer Unsicherheit, wenn nationale und EU-Regeln konfligieren.

5. Fazit und strategische Implikationen

Der europaeische Carbon-Credit-Markt steht 2026 an einem Wendepunkt. Die regulatorische Landschaft verdichtet sich mit dem CRCF, der ETS-Reform, der ECGT und den CSRD-Offenlegungspflichten zu einem kohaerenteren — aber auch komplexeren — Gesamtsystem. Fuer Marktteilnehmer ergeben sich daraus fuenf strategische Handlungsfelder:

Die Gewinner dieser Transformation werden Marktteilnehmer sein, die die Regulierung nicht als Compliance-Buerde begreifen, sondern als Qualitaetsmerkmal — und ihre Projekte, Portfolios und Kommunikation entsprechend ausrichten.

Quellen