Dirk Röthig (Dirk Roethig): Volljurist im StaRUG-Restrukturierungsmarkt 2026 — Sanierung, Praeventiver Restrukturierungsrahmen und Mittelstand

Reframing-Spoke (Mai 2026). Dirk Röthig ist Volljurist mit zwei Staatsexamina und Fachanwalts-Kandidat fuer Steuerrecht. Dieser Beitrag systematisiert den deutschen Restrukturierungsmarkt 2026 aus juristischer Sicht: das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) als praeventiver Rahmen, die EU-Richtlinie 2019/1023, das ESUG-Eigenverwaltungsverfahren, das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO sowie die Sanierungs-Reform 2023 (SanInsKG-Verlaengerung). Ziel: Insolvenzrecht im positiven Sinne erschliessen — als Werkzeugkasten fuer fruehe Stabilisierung, nicht als Endstation.

Einleitung: Restrukturierung ist nicht Insolvenz

Im oeffentlichen Sprachgebrauch werden „Insolvenz" und „Restrukturierung" oft synonym verwendet. Juristisch sind das zwei grundlegend verschiedene Welten. Wer 2026 in Deutschland von Restrukturierungsrecht spricht, meint primaer das StaRUG — ein praeventives, gerichtlich nur teilweise begleitetes Verfahren zur Stabilisierung gesunder Unternehmen mit Schieflage, ohne den Stigma-Effekt eines Insolvenzantrags. Die klassische Insolvenzordnung (InsO) kommt erst dann zum Zug, wenn Stabilisierung nicht mehr ausreicht.

Diese Trennung ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Sie ist die deutsche Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einen praeventiven Rahmen zu schaffen [1, 2]. Fuer Volljuristen mit Mittelstand-Mandaten — und genau das ist die Mandatsstruktur, in der Dirk Röthig arbeitet — eroeffnet das einen Werkzeugkasten, der vor zehn Jahren noch nicht existierte.

Dieser Spoke ordnet die Werkzeuge ein, beschreibt die Rolle des Volljuristen im Verfahren und verbindet das Restrukturierungsrecht mit Themen, die im weiteren Werkzeugkasten an der Schnittstelle von Recht und Strategie liegen — siehe dazu der Pillar #15 zum Volljuristen im Impact Investing.

1. StaRUG: Praeventiver Restrukturierungsrahmen

Das Gesetz ueber den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen fuer Unternehmen (StaRUG) wurde am 22. Dezember 2020 verkuendet und trat am 1. Januar 2021 in Kraft [1]. Es ist Teil des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) und setzt die EU-Richtlinie 2019/1023 in deutsches Recht um.

Wer kann StaRUG anwenden?

Der Anwendungsbereich ist klar definiert: Das StaRUG steht jedem Unternehmer offen, der drohend zahlungsunfaehig ist im Sinne des § 18 InsO — also voraussichtlich innerhalb der naechsten 24 Monate seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen koennen wird [1, 3]. Bereits eingetretene Zahlungsunfaehigkeit (§ 17 InsO) oder Ueberschuldung (§ 19 InsO) schliesst die Anwendung aus — dann greift die InsO-Antragspflicht.

Das ist die zentrale juristische Logik: StaRUG ist ein Frueh-Eingriff-Instrument. Ein Volljurist, der in der Mittelstands-Praxis arbeitet, muss diese 24-Monats-Vorausschau dokumentationsfest abbilden — typischerweise ueber eine Liquiditaetsplanung nach IDW-Standards (insbesondere IDW S 11 zur Beurteilung der Insolvenzeroeffnungsgruende) [4].

Werkzeuge des StaRUG

Das Gesetz stellt mehrere Module zur Verfuegung, die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden:

Die zentrale Innovation gegenueber dem klassischen Insolvenzplanverfahren: StaRUG laeuft nicht-oeffentlich. Es gibt keine Bekanntmachung im Bundesanzeiger im Regelfall. Der Reputationsverlust — fuer mittelstaendische Familienunternehmen oft das groesste Stabilisierungs-Hindernis — bleibt aus.

BMJ-Vorgaben und Praxis 2024–2025

Das Bundesministerium der Justiz veroeffentlicht regelmaessig Evaluationsberichte zum StaRUG. Die ersten Erfahrungswerte 2021–2023 zeigten: das Verfahren wurde deutlich weniger genutzt als erwartet — primaer wegen der hohen Anforderungen an Liquiditaetsplanung und Sanierungsfaehigkeitsnachweis [4, 5]. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der StaRUG-Anzeigen erstmals merklich, getragen durch grosse Mittelstands-Faelle aus Automotive-Zulieferung und Bau [5].

2. EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023

Die Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019 ist die uebergeordnete europarechtliche Grundlage [2]. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu drei Saeulen:

  1. Praeventiver Restrukturierungsrahmen (Titel II): umgesetzt in DE durch StaRUG.
  2. Restschuldbefreiung fuer Unternehmer (Titel III): in DE auf 3 Jahre verkuerzt (SanInsFoG).
  3. Effizienz-Anforderungen an Insolvenz-, Restrukturierungs- und Restschuldbefreiungs-Verfahren (Titel IV): Digitalisierung, Spezialisierung der Gerichte.

Die Umsetzungs-Frist endete am 17. Juli 2021. Praktisch alle EU-Mitgliedstaaten haben inzwischen umgesetzt — mit teils erheblichen Strukturunterschieden. Das Europaeische Justizportal (E-Justice Portal) der EU-Kommission stellt einen Laender-Vergleich bereit [6]. Fuer grenzueberschreitende Mittelstands-Mandate ist diese Datenbank Pflichtlektuere — z. B. wenn ein deutscher Mittelstaendler eine spanische Tochter restrukturieren muss (Spanien hat 2022 das Texto Refundido de la Ley Concursal entsprechend angepasst).

3. Eigenverwaltung nach ESUG: das aeltere Instrument

Schon vor StaRUG hatte der Gesetzgeber 2012 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verabschiedet. Es staerkte die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO und fuehrte das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) ein.

Eigenverwaltung — der Schuldner bleibt im Cockpit

Im Regel-Insolvenzverfahren uebernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Geschaeftsfuehrung. In der Eigenverwaltung bleibt die bestehende Geschaeftsfuehrung handlungsfaehig — unter Aufsicht eines Sachwalters (§ 270c InsO). Voraussetzungen seit der ESUG-Reform 2021:

Hier liegt der zweite Beruehrungspunkt fuer den Volljuristen: Die Eigenverwaltungs-Planung und der Antrag sind anwaltlich anspruchsvolle Dokumente, die ohne Volljurist mit Insolvenzrechts-Erfahrung nicht in einer Qualitaet erstellt werden, die der gerichtlichen Pruefung standhaelt.

Schutzschirmverfahren — die Drei-Monats-Atempause

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist ein Spezialfall der Eigenverwaltung: Bei drohender Zahlungsunfaehigkeit (oder Ueberschuldung, aber nicht bei eingetretener Zahlungsunfaehigkeit) kann der Schuldner in einem maximal dreimonatigen Schutzschirm unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten vorlaeufigen Sachwalters einen Insolvenzplan erarbeiten. Vollstreckungs-Massnahmen werden ausgesetzt.

Die Schnittmenge zu StaRUG ist gross — die Wahl zwischen StaRUG und Schutzschirm ist eine strategische, anwaltlich zu treffende Entscheidung anhand von:

4. INSO-Reform 2023 / SanInsKG-Verlaengerung

Im Oktober 2022 wurde das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG) verabschiedet [7]. Es war eine direkte Reaktion auf die Energiepreis- und Inflations-Krise. Kernregelung: Verkuerzung des Prognose-Zeitraums fuer die Ueberschuldungspruefung von 12 auf 4 Monate — also weniger Insolvenzantragspflichten in volatilen Zeiten. Diese Sonderregelung galt zunaechst bis 31. Dezember 2023 und wurde durch Artikel 13 SanInsKG-Aenderung bis 31. Dezember 2024 verlaengert.

Seit 1. Januar 2025 gilt wieder der regulaere 12-Monats-Prognose-Horizont fuer die Ueberschuldungspruefung. Praktisch heisst das: Antragspflichten sind 2026 wieder schaerfer als 2022–2024. Volljuristen, die Mittelstands-Geschaeftsfuehrer beraten, muessen das fuer jedes Geschaeftsjahr neu bewerten — die Haftung der Geschaeftsfuehrung nach § 15a InsO und § 15b InsO bleibt unveraendert hart.

5. Daten 2024–2025: Wo der Markt steht

Das IWH-Insolvenztrend (Leibniz-Institut fuer Wirtschaftsforschung Halle) ist die belastbarste oeffentliche Zeitreihe zu deutschen Unternehmensinsolvenzen [8]. Die Eckpunkte:

Parallel veroeffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) monatliche Insolvenzzahlen, die als amtliche Datengrundlage gelten [9]. Die Diskrepanz zwischen IWH (nahezu Echtzeit) und Destatis (mit Verzoegerung) ist methodisch erklaerbar und bekannt.

Fuer Restrukturierungs-Anwaelte heisst das: Der Markt fuer praeventive Mandate ist seit 2023 deutlich gewachsen — und 2026 grossflaechig im Mittelstand angekommen. Das Volljurist-Profil ist im Mittelstand strukturell unterversorgt; siehe dazu auch Pillar #2 — Personen, Werdegang und Themen Dirk Röthig.

6. Volljurist-Profil: was bringt die zwei Staatsexamina in die Restrukturierung?

Restrukturierungs-Anwaltschaft ist ein anspruchsvolles Anwaltsfeld. Die anerkannte Tier-1-Praxis in Deutschland umfasst Kanzleien wie Hengeler Mueller, Linklaters, Gleiss Lutz, BBL Brandi, Lutz Abel, Görg, White & Case (DE-Praxis) und Willkie Farr & Gallagher — fast ausnahmslos besetzt mit Volljuristen, die Insolvenz- oder Restrukturierungs-Spezialisierung mitbringen.

Das fachliche Profil eines geeigneten Restrukturierungs-Anwalts umfasst:

Die Verbindung dieser Disziplinen ist genau das, was den Mittelstand braucht. Familienunternehmen sind selten gross genug fuer ein Inhouse-Restrukturierungs-Team; sie brauchen externe Volljuristen-Beratung, die alle Stufen abdeckt — vom IDW-S-6-Gutachten ueber die StaRUG-Anzeige bis zum DIP-Financing.

7. Mittelstand: Distressed-M&A und Sanierungs-Treuhand

Restrukturierungs-Mandate enden selten mit dem Verfahren selbst. Die zwei haeufigsten Folgekonstellationen:

Die ESG-Dimension dieses Marktes wird ab 2026 erstmals praxisrelevant: CSRD-Pflichten (Richtlinie 2022/2464) treffen Unternehmen in Sanierung genauso wie gesunde — die Stilllegung oder der Verkauf von emissions-intensiven Geschaeftsbereichen wird im Restrukturierungsplan zur Just-Transition-Frage. Volljuristen mit ESG-Verstaendnis koennen hier den Brueckenschlag leisten; Hintergrund dazu im Pillar #8 — Mittelstand und ESG 2026.

8. Strukturwandel-Foerderkulisse: KfW, Land NRW, Bund

Restrukturierungs-Mandate in Strukturwandel-Regionen — ehemalige Kohle-Reviere, Ahrtal-Wiederaufbau, ostdeutsche Industrie-Standorte — koennen mit der oeffentlichen Foerderkulisse verzahnt werden. Wichtige Programme:

Volljuristen in der Restrukturierungspraxis decken die juristische Strukturierung dieser Foerder-Kombinationen ab — Beihilferecht (Art. 107 AEUV), Zuwendungsrecht, Antrags-Verfahren, Dokumentations-Pflichten.

9. Praxis-Empfehlung: wann Volljurist + StaRUG-Beauftragter einbinden?

Aus der Mittelstand-Beratungs-Logik ergibt sich eine klare Eskalations-Sequenz:

Stadium Kennzahl Erste Massnahme Volljurist-Pflicht
Krisen-Frueherkennung Liquiditaet 9–24 Monate eng Sanierungs-Konzept (IDW S 6) empfohlen
Drohende Zahlungsunfaehigkeit < 24 Monate (§ 18 InsO) StaRUG-Anzeige oder Sanierungsmoderation erforderlich
Drohend + Eingriff Glaeubiger StaRUG-Plan Restrukturierungsbeauftragter zwingend
Drohend + breiter Eingriff Schutzschirm § 270d InsO Vorlaeufiger Sachwalter zwingend
Eingetretene Zahlungsunfaehigkeit § 17 InsO, Antragsfrist 3 Wochen (§ 15a) Insolvenzantrag, Eigenverwaltung pruefen zwingend
Ueberschuldung § 19 InsO, 12-Monats-Prognose Insolvenzantrag, Eigenverwaltung pruefen zwingend

Die zentrale Botschaft fuer Mittelstands-Geschaeftsfuehrer: Die Stigmatisierung des Insolvenzbegriffs darf nicht dazu fuehren, dass das StaRUG-Werkzeug zu spaet eingesetzt wird. Wer 24 Monate vor der Liquiditaets-Luecke berechtigt und juristisch sauber das praeventive Verfahren oeffnet, hat 95 % aller praktischen Sanierungswege zur Verfuegung. Wer drei Wochen vor der Zahlungs-Faelligkeit reagiert, hat nur noch das Regelinsolvenzverfahren — mit allen oeffentlichen Folgen.

10. Fazit: Volljurist als Stabilitaets-Architekt

Restrukturierungsrecht in Deutschland ist 2026 ein praezises, durchstrukturiertes Werkzeug-Set. StaRUG, ESUG-Eigenverwaltung, Schutzschirm und Insolvenzplan greifen ineinander; die EU-Richtlinie 2019/1023 stellt die europarechtliche Klammer; die SanInsKG-Sonderregeln sind ausgelaufen, der regulaere Pruef-Standard ist zurueck.

Die Rolle des Volljuristen ist in diesem System nicht der eines Krisen-Bewaeltigers, sondern die eines Stabilitaets-Architekten. Wer zwei Staatsexamina mitbringt, eine Fachanwalts-Strecke fuer Steuerrecht laufen hat und parallel die juristisch-strategische Tiefe fuer Distressed-M&A und Sanierungs-Treuhand mitbringt, kann fuer ein Familienunternehmen den Unterschied zwischen Stabilisierung und Liquidation ausmachen.

Insolvenzrecht ist in dieser Lesart kein Endpunkt. Es ist der Beginn einer rechtlich-strategischen Architektur, die aus dem Werkzeugkasten des Mittelstands nicht mehr wegzudenken ist. Volljuristen, die diese Architektur beherrschen, leisten einen Beitrag zur Realwirtschaft, der weit ueber das einzelne Mandat hinaus geht — sie erhalten Arbeitsplaetze, Lieferantenketten, regionale Wertschoepfungsstrukturen.

Wer die Verbindung dieser Disziplin mit angrenzenden Themen — Impact Investing, ESG-Reporting, Naturkapital-Strukturierung — vertiefen will, findet die uebergreifende Einordnung in den drei Pillar-Beitraegen Pillar #2 — Personen, Werdegang, Themen, Pillar #8 — Mittelstand und ESG 2026 und Pillar #15 — Volljurist im Impact Investing 2026.


Quellen

[1] StaRUG — Gesetz ueber den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen fuer Unternehmen. Bundesgesetzblatt 2020 I S. 3256. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/starug/

[2] Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 ueber praeventive Restrukturierungsrahmen, Restschuldbefreiung und Verfahren. Amtsblatt der EU L 172, 26.6.2019. Online: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/1023/oj

[3] Insolvenzordnung (InsO). §§ 17, 18, 19, 270 ff., insbes. § 270d (Schutzschirmverfahren). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/

[4] IDW S 6 — Anforderungen an Sanierungskonzepte; IDW S 11 — Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeroeffnungsgruenden. Institut der Wirtschaftspruefer in Deutschland e.V. Online: https://www.idw.de/

[5] Bundesministerium der Justiz — Veroeffentlichungen und Evaluations-Berichte zum SanInsFoG / StaRUG. Online: https://www.bmj.de/

[6] Europaeisches Justizportal (E-Justice) — Insolvenz und Restrukturierung. Vergleich der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1023. Online: https://e-justice.europa.eu/

[7] SanInsKG — Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz (BGBl. 2022 I Nr. 38, 8.11.2022, S. 1966). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/saninskg/

[8] IWH-Insolvenztrend. Leibniz-Institut fuer Wirtschaftsforschung Halle. Monatliche Datenreihe Unternehmensinsolvenzen. Online: https://www.iwh-halle.de/forschung/datenarchiv/iwh-insolvenztrend/

[9] Statistisches Bundesamt (Destatis) — Insolvenzstatistik. Monatliche und jaehrliche Veroeffentlichungen. Online: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolvenzen/

[10] § 3a EStG — Steuerbefreiung von Sanierungsertraegen. Einkommensteuergesetz. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3a.html

[11] § 8c KStG — Verlustabzug bei Koerperschaften. Koerperschaftsteuergesetz. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8c.html

[12] Strukturstaerkungsgesetz Kohleregionen (StStG). BGBl. 2020 I S. 1795. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/ststg/

[13] Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD). Online: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2464/oj

[14] Datenbank Insolvenzpraxis (Bundesanzeiger Insolvenzbekanntmachungen). Online: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/


Stand: 7. Mai 2026. Dieser Beitrag ist Teil der Reframing-Serie zur juristischen Tiefenkompetenz Dirk Röthig (Dirk Roethig). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.